Informationen zur Psychotherapie
bei Kindern und Jugendlichen
Wer kann behandelt werden?
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin arbeite ich mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zu einem Alter von 21 Jahren. Während der Therapie finden auch regelmäßige Eltern- und Familiengespräche statt. Bei Bedarf können auch Lehrer*innen, Erzieher*innen oder weitere wichtige Bezugspersonen mit in die Therapie einbezogen werden. Dies erfolgt jedoch nur nach entsprechender Entbindung von der Schweigepflicht. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren und jungen Erwachsenen wird gemeinsam entschieden, ob und wie intensiv Bezugspersonen in die Behandlung eingebunden werden.
Wann ist Psychotherapie sinnvoll?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchlaufen in ihrer Entwicklung viele verschiedene und mitunter auch schwierige Phasen. Psychotherapeutische Unterstützung ist immer dann sinnvoll, wenn schwierige Lebensereignisse, Krisen oder chronische Belastungen nicht durch eigene Lösungsversuche oder Unterstützung durch Familie und Freunde gemeistert werden können und alltägliche Anforderungen des Lebens nicht mehr wie sonst bewältigt werden können.
Welche Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten können Anlass für eine Psychotherapie sein?
Die Gründe für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendliche sind oft sehr individuell und verschieden. Häufige Vorstellungsanlässe sind:
- Anhaltende Ängste
- Niedergeschlagenheit oder ausgeprägte Stimmungsschwankungen
- Verminderung von Antrieb und Aktivität, Rückzug, Verlust von Interessen und sozialen Kontakten
- Selbstwertprobleme
- Schwierigkeiten bei der Emotionsregulation
- Problematisches Essverhalten
- Konzentrationsprobleme, Ablenkbarkeit, fehlende Geduld und Unorganisiertheit
- Hoher Bewegungs- und Rededrang
- Hohe Impulsivität, schnelle Reizbarkeit, häufige Wutausbrüche sowie oppositionelles Verhalten
- Schwierigkeiten im sozialen Kontakt zu anderen
- Beziehungsprobleme
- Unangenehme, sich immer wiederholende Gedanken oder Handlungen
- Ungewollte, immer wiederkehrende körperliche Bewegungen oder Laute
- Ein- und Durchschlafprobleme
- Schulschwierigkeiten (z.B. Leistungsprobleme, Motivationsprobleme, Verweigerung)
- Körperliche Beschwerden ohne auffindbare organische Ursache (z. B. Kopf- oder Bauchschmerzen)
- Chronische Erkrankungen, die zu psychischen Beeinträchtigungen führen (z.B. Asthma oder Diabetes)
- Einnässen und Einkoten
- Psychische Belastungen im Zusammenhang mit der sexuellen Orientierung oder im Zusammenhang mit der Geschlechtsidentität
- Anpassungsprobleme und Belastungsreaktionen auf schwierige bzw. traumatische Erlebnisse oder Verluste
- Selbstverletzendes Verhalten
Was kann man sich unter einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche vorstellen?
Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen Erkrankungen mithilfe wissenschaftlich anerkannter Verfahren, Methoden und Techniken. Mein therapeutisches Vorgehen ist schwerpunktmäßig verhaltenstherapeutisch ausgelegt. Die Verhaltenstherapie ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft und gehört zu den Richtlinien-Psychotherapieverfahren. Sie geht davon aus, dass das Problemverhalten das Ergebnis bewusster und nicht-bewusster Lernprozesse ist und überprüft, welche Bedingungen zur Entstehung der Symptomatik beigetragen haben und sie weiterhin aufrechterhalten. Somit berücksichtigt die Verhaltenstherapie die Entstehung und Entwicklung aktueller Probleme, stellt jedoch die konkrete Problembewältigung in den Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit.
Das Ziel der Verhaltenstherapie ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf der Basis einer vertrauensvollen, wertschätzenden und respektvollen Beziehung dabei zu helfen ihr Denken, Fühlen und Handeln zu verändern, um Probleme und Symptome zukünftig selbständig meistern zu können. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht. Im Gespräch, im Spiel oder in Übungen werden Veränderungen im Erleben und Handeln gefördert und können im geschützten Rahmen der Therapie ausprobiert werden. Hierbei werden die Interessen und individuellen Bedürfnisse berücksichtigt, um die Motivation zur Mitarbeit zu stärken und eine entspannte, vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in welcher Reflektionen und Veränderungen zugelassen werden können. Gemeinsam werden dann Ideen entwickelt, wie das Erlernte auch im Alltag umgesetzt werden kann. Hierbei spielen, vor allem bei jüngeren Patient*innen, die direkten Bezugspersonen eine wichtige Rolle.
Wie läuft eine Psychotherapie genau ab?
Siehe Punkt Informationen zum Ablauf.
Ist eine Diagnostik auch ohne Psychotherapie möglich?
Aufgrund des hohen Therapiebedarfs und der langen Wartezeiten ist eine ausführliche Diagnostik nur im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie möglich.
Was kostet eine Psychotherapie?
Gesetzliche Krankenkassen
Psychotherapie als Krankenbehandlung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Regelleistung. Die Kosten für die psychotherapeutischen Sprechstunden und die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich von der Krankenkasse bewilligt. Eine Überweisung ist nicht nötig, es reicht die Vorlage des Versichertenkärtchens. Bei Notwendigkeit einer ambulanten Psychotherapie werden nach diesen ersten Kennenlernterminen weitere Behandlungsstunden bei der Krankenkasse beantragt. Dabei unterstütze ich Sie gerne.
Privatpatienten, Beihilfe und Selbstzahler
Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Behandlungskosten für ambulante Psychotherapie und übernehmen die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, normalerweise ohne Formalitäten. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Rahmenbedingungen Ihres Vertrags. Als Selbstzahler unterliegen sie keinen bürokratischen Abläufen. Privatleistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) am Ende des Quartals in Rechnung gestellt.
Was ist, wenn ich zu spät komme oder einen Termin mal nicht wahrnehmen kann? Warum muss ich ein Ausfallhonorar zahlen?
Ich bitte vereinbarte Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen. Bei Verspätungen ist es mir aufgrund der Taktung der Termine nicht möglich die verpasste Zeit an den Termin anzuhängen, so dass der Termin zur regulären Zeit beendet wird.
Ich arbeite nach dem Bestellsystem, d.h., dass zu abgesprochenen Therapiestunden nur ein*e Patient*in einbestellt ist. Falls der reservierte Termin nicht eingehalten werden kann, bitte ich darum den Termin bis spätestens 24 Werktagstunden vorher abzusagen. Hierzu genügt eine einfache Mitteilung über die bekannten Kommunikationswege. Da der Termin bei nicht rechtzeitiger Absage, egal aus welchem Grund, in der Regel nicht neu besetzt werden kann, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt. Rechtsgrundlage hierfür ist § 615 BGB. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche oder private Krankenkasse sowie die Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt. Sollte der Termin doch anderweitig vergeben werden können, ist die Zahlung eines Ausfallhonorars nicht notwendig.
Gibt es auch die Möglichkeit einer Gruppentherapie?
Eine Therapie kann im Einzelsetting, in einer Gruppentherapie oder in Kombination beider Therapieformen stattfinden. Eine Gruppe kann sich aus mind. 3 bis max. 9 Kindern oder Jugendlichen zusammensetzen und wird nach Alter und Symptomatik zusammengestellt. In einer Gruppentherapie kommt eine Reihe von Wirkfaktoren zum Tragen, die sich in einer Einzeltherapie nicht verwirklichen lassen, denn in der Gruppe entsteht eine soziale Dynamik, die dazu beitragen kann, Probleme zu bearbeiten und Lösungswege zu finden. In einem geschützten Rahmen entwickeln Kinder und Jugendliche ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Gruppe und machen die Erfahrung, mit ihren Problemen nicht alleine zu sein. Sie erleben, von anderen akzeptiert und verstanden zu werden und Unterstützung zu erhalten, aber auch, selbst Unterstützung geben zu können.
Ist auch eine Therapie über Video möglich?
Psychotherapeutische Leistungen können in bestimmten Fällen als Videositzung erbracht werden. Für die psychotherapeutischen Videositzungen wird ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifizierter Anbieter genutzt, der eine technisch sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorhält. Die Inhalte können durch den Videodienstanbieter weder eingesehen noch gespeichert werden. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes sind eine Internetverbindung, Kamera und Mikrofon sowie eine Anmeldung auf der Internetseite des Dienstes. Die im Rahmen der Videosprechstunde erbrachte psychotherapeutische Leistung stellt eine kassenärztliche Leistung dar, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Fall von privat Versicherten werden die Kosten nicht zwangsläufig von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen, so dass daher zusätzliche Kosten entstehen können.
Werden auch Stellungnahmen oder Gutachten geschrieben?
Im Rahmen einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung schreibe ich bei Notwendigkeit gerne eine Stellungnahme oder einen Bericht für Schulen, Jugendämter oder andere offizielle Stellen. Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei um keine Kassenleistung handelt und Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden.
Stellungnahmen oder Gutachten außerhalb einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung sind nicht möglich.
Was bedeutet Schweigepflicht?
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht und darf gegenüber Dritten nur mit ausdrücklichem Einverständnis Informationen weiter geben. Falls ein Austausch mit Vor- oder Mitbehandler*innen (z.B. Ärzt*innen, Therapeut*innen, Kliniken) sowie weiteren wichtigen Bezugspersonen (z. B. Erzieher*innen, Lehrer*innen, neue Partner*innen der Eltern) für den Behandlungserfolg relevant ist, muss eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
Der Gesetzgeber räumt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Kindern und Jugendlichen ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, sofern sie über ein entsprechendes Einsichts- und Urteilsvermögen verfügen. In der Regel ist dies ab dem 14. Lebensjahr der Fall. Jugendliche ab diesem Alter bestimmen selbst, inwieweit Auskünfte an Dritte, so auch an die Sorgeberechtigten, zu erteilen sind. Dies bedeutet also: ohne Zustimmung des Jugendlichen erfahren Eltern keine konkreten Inhalte aus der Therapie des Kindes und ohne Zustimmung der Eltern erfahren Kinder nichts aus den Gesprächen mit den Eltern. Ideal ist jedoch ein offener und transparenter Austausch mit allen Beteiligten.
Ich habe das Recht bzw. in machen Fällen auch die Pflicht die Schweigepflicht zu brechen, falls es sich um einen rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB handelt (akute Eigen- oder Fremdgefährdung).
Was passiert mit den Unterlagen und erhobenen Daten?
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden alle Unterlagen der Patientenakte (Therapieantrag, Konsiliarbericht, Ergebnisse der testpsychologischen Untersuchung sowie sonstige beigebrachte und/oder ausgefüllte Unterlagen und Berichte) 10 Jahre lang archiviert und danach vollständig und fachgerecht vernichtet.
Zu therapeutischen Zwecken werden gelegentlich Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen erstellt und zur weiteren Verwendung gespeichert. Sollten diese für die Behandlung nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht und damit nicht archiviert.
Weitere Informationen zum Thema Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen finden Sie in den Ratgebern "Psychotherapie für Kinder und Jugendliche – Informationen für Eltern” oder "Elternratgeber Psychotherapie" der Bundespsychotherapeutenkammer. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne.